Unvorstellbar.
Und doch passiert es immer öfter. Arbeitnehmer erhalten eine Kündigung.
Reagieren Sie gezielt, denn wir informieren Sie:
- Achten Sie auf das Datum der Kündigung und auf das Datum des Zugangs, denn von jetzt an laufen wichtige Fristen.
- Melden Sie sich vorsorglich unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) bei der Agentur für Arbeit arbeitslos.
- Prüfen Sie, wer die Kündigung ausgestellt hat und informieren Sie uns bei Mandatsbeginn hierüber.
- Entscheiden Sie sich nach einer anwaltlichen Beratung, wie Sie reagieren wollen.
- Möglich ist es, eine in der Kündigung angebotene Abfindung anzunehmen, gleichzeitig muss jedoch bedacht werden, ob weitere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wie zum Beispiel Urlaubsabgeltung, zustehen, aber auch, dass diese auf Sozialversicherungsleistungen Anrechnung finden.
- Sollten Sie eine Kündigungsschutzklage wünschen, dann sind deren persönliche und betriebliche Voraussetzungen zu prüfen. Hier ist eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung zu beachten, innerhalb der Frist ist die Kündigungsschutzklage einzureichen.
- Hier benötigen wir Ihre Zuarbeit:
- Kündigung im Original,
- Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate,
- persönliche Angaben (Geburtsdatum, Unterhaltpflichten, Familienstand),
- Arbeitsvertrag mit allen Ergänzungen oder Änderungen,
- Rechtsschutzpolice.
- Bitte prüfen Sie, was Sie im Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterschreiben. Im Zweifel unterschreiben Sie nicht, sondern befragen uns. Aufhebungsverträge, die Sie unterzeichnet haben, sind in der Welt!
- Bedenken Sie auch, dass vielleicht derzeit gar keine Kündigung ausgesprochen werden kann, weil Sie besonderen Kündigungsschutz genießen, vielleicht hat der Arbeitgeber aber auch übersehen, dass für Ihren Fall längere Kündigungsfristen gelten oder der Betriebsrat wurde nicht angehört.
Es gibt eine Vielzahl von Fehlern, die zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen können.
Wir finden sie. Vereinbaren Sie einen Termin und weisen Sie bereits bei Vereinbarung darauf hin, dass es um eine Kündigung geht.
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