In flagranti erwischt?
- geben Sie vor Ort KEINE Erklärung zur Sache ab
- lesen Sie sich ein zu unterzeichnendes Protokoll genau durch
- notieren Sie sich Ort und Zeit der Messung
- notieren Sie sich den Namen der Beamten und gegebenenfalls das Kennzeichen des Messfahrzeuges
Anhörungsschreiben erhalten?
- keine Experimente! Was aktenkundig ist, bleibt auch dort.
- sofort Anwalt beauftragen, mindestens mit der Akteneinsicht
- Stellungnahmen erst nach Akteneinsicht und Prüfung der formalen Voraussetzungen der Messung
- Achtung Frist zur Stellungnahme oder Reaktion: in der Regel 2 Wochen
Gelber Brief mit Bußgeldbescheid?
- Einspruchsfrist 2 Wochen!!!
- auch hier erst Akteneinsicht durch Anwalt beantragen
- bei Zeitnot fristwahrend Einspruch ohne Begründung einlegen
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