Ihre Fachanwälte für Arbeits-, Sozial-,
Verkehrs-, Bau- und Architektenrecht

Verkehrsordnungswidrigkeiten

In flagranti erwischt?

  • geben Sie vor Ort KEINE Erklärung zur Sache ab
  • lesen Sie sich ein zu unterzeichnendes Protokoll genau durch
  • notieren Sie sich Ort und Zeit der Messung
  • notieren Sie sich den Namen der Beamten und gegebenenfalls das Kennzeichen des Messfahrzeuges

 

Anhörungsschreiben erhalten?

  • keine Experimente! Was aktenkundig ist, bleibt auch dort.
  • sofort Anwalt beauftragen, mindestens mit der Akteneinsicht
  • Stellungnahmen erst nach Akteneinsicht und Prüfung der formalen Voraussetzungen der Messung
  • Achtung Frist zur Stellungnahme oder Reaktion: in der Regel 2 Wochen

 

Gelber Brief mit Bußgeldbescheid?

  • Einspruchsfrist 2 Wochen!!!
  • auch hier erst Akteneinsicht durch Anwalt beantragen
  • bei Zeitnot fristwahrend Einspruch ohne Begründung einlegen

 

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