Keiner will es und trotzdem passiert es tausendfach...
Was tun, wenn Sie selbst Beteiligter eines Verkehrsunfalles sind? Hier ein paar Tipps und Regeln für die Unfallstelle:
- Selbstsicherung und Sicherung der Unfallstelle
- erste Hilfe bei Verletzten; mindestens Hilfe rufen
- Polizei verständigen bei unklarer Verschuldensfrage
- keine Erklärung zum eigenen Verschulden vor Ort abgeben!
- Zeugen notieren
- Fotos von den Unfallörtlichkeiten und beteiligten Fahrzeugen fertigen
- Personalien der weiteren Unfallbeteiligten notieren
- Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notieren
Der Morgen danach und die Gewissheit, dass Sie nicht schuld waren:
- Sollten Sie selbst verletzt sein, werden Sie erst mal gesund!
- Suchen Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt auf, der Ihnen bei der Abwicklung des Schadens behilflich sein kann.
- Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug benötigen, rufen Sie am besten bei der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung des Unfallgegeners an und fragen Sie, ob diese Ihnen ein Fahrzeug vermitteln kann.
- Die Haftpflichtversicherung können Sie - soweit nicht bekannt - über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Ansonsten erledigt das natürlich Ihr Anwalt für Sie.
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachten. Ihr Anwalt ist sicher behilflich einen Sachverständigen zu vermitteln.
- Sammeln Sie alle Belege über Ausgaben wegen des Unfalls (z.B. Parkscheine, Abmeldekosten etc.).
- Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung, damit unbegründete Forderungen abgewehrt werden können.
Soweit Sie ein Verschulden treffen könnte:
- Verständigen Sie Ihre Haftpflichtversicherung.
- Verständigen Sie - soweit vorhanden - Ihre Kaskoversicherung. Diese wird Ihnen bei der Begutachtung Ihres Fahrzeugschadens behilflich sein.
- Beauftragen Sie einen Anwalt. Neben der Prüfung der Haftungsquote und dem sinnvollsten Weg der Schadensregulierung wird Ihr Anwalt Sie auch über mögliche Konsequenzen wegen eventuell verwirklichter Ordnungswidrigkeiten informieren.
- Soweit Sie als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren infolge des Unfalls zur Polizei vorgeladen werden, sollten Sie dringend einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen.
Soweit Sie unsere Vertretung wünschen, füllen Sie bitte zur umfassenden Information unseren Unfallfragebogen aus und senden Sie ihn per E-Mail oder per Fax an uns zurück. Für die Geltendmachung von Schmerzensgeld wird regelmäßig eine Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht notwendig. Auch diese können Sie herunterladen und ausgefüllt an uns zurück senden.
Leider können auch schwere Verletzungen Folge eines Unfalls sein. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie schon heute verfügen, wer Ihre Angelegenheiten regeln soll, soweit Sie selbst nicht dazu in der Lage sind.
Fahren Sie vorsichtig!
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